RP: Rauchen in Minikneipen erlaubt!

Geschrieben von am 12. Februar 2008 um 11:30

Na das freut mich doch mal wirklich. Das Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz beteiligt sich nicht an der Hexenjagd gegen Raucher, sondern entscheidet zu Gunsten der Existenzen vieler Kleinstgastronomen:

In Mini-Kneipen, die keinen zweiten Raum für die Raucher abtrennen können, darf nun vorerst weiter geraucht werden. Das entschieden die Richter am Verfassungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz. Damit gaben sie der Klage von fünf Kneipenbetreibern nach, die sich in ihrer Existenz bedroht sehen.

[Quelle: SpOn]

Schön, das sich langsam die Vernunft durchsetzt. Jetzt bleibt nur zu hoffen, das sich die verhärteten Fronten in dieser leidigen Diskussion endlich ein wenig aufweichen und ein Kompromiß durchgesetzt wird, mit dem alle Beteiligten leben können.

Nachtrag: Auf heute.de wird das Urteil noch etwas genauer erläutert. Und siehe da, ganz genau meine Meinung:

In “inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte” darf erstmal weiter gequalmt werden.

Ohne Probleme umsetzbar, denn das oft verwendete Argument “Arbeitsplatz” ist hier hinfällig und dem Wirt bleibt die Entscheidung offen. Will der Wirt das Rauchen erlauben, bappt er einen Hinweis an die Tür und jeder kann selbst entscheiden ob er reingeht oder nicht. Gute Sache, das!

Eine Reaktion zu “RP: Rauchen in Minikneipen erlaubt!”

  1. Altmetall » Blogitzeljagd 2

    [...] in RP: Rauchen in Minikneipen erlaubt!: Hallo, habt ihr [...]

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