Unglaublich, jetzt wurde vom Berliner Zoo der Name Knut für den Nervbären als Marke eingetragen. Wenn da mal nicht neben den erhofften Mehreinnahmen durch 300.00 zusätzlich erwartete Besucher und Knut-Merchandising auch noch guter Reibach durch Abmahnungen gemacht werden soll.
[via]


Am 25. März 2007 um 14:03 Uhr
Lol? Und was ist mit Menschen, die Knut heißen? Das ist ja wohl sowas von lächerlich.
Immer diese Geldgier von Menschen. Kotzt mich schon wieder an. :getlost:
Am 25. März 2007 um 17:07 Uhr
Lieber Berliner Zoo, lieber Direktor, liebe Abmahnanwälte:
Einen allgemeinen Namen kann man nicht eintragen lassen. :pinch:
Sonst könnt jeder nun auch seinen eintragen lassen und jedes Elternpaar abmahnen, das seine Kinder auch so nennt.
Naja, ich denke eher, die Marke ist so in der Form “Knut der Eisbär” gehalten.
Am 25. März 2007 um 17:08 Uhr
Knuti hat schon einen eigenen blog:
http://blog.rbb-online.de/roller/knut/
Am 25. März 2007 um 17:09 Uhr
Weia…wahrscheinlich gibts dann bald nen “Knutbaukasten – Klon dir deinen eigenen Knut!*”
*Für Schäden wird nicht gehaftet.
Am 25. März 2007 um 18:37 Uhr
Wie ich diese gnzen Markenrechtsabmahnungskamellen hasse. Profitgier^3
Am 28. März 2007 um 08:56 Uhr
[...] via Schrottie [...]
Am 28. März 2007 um 12:54 Uhr
Und die großen Firmen kaufen die Lizenz und machen auch Kohle:
Haribo, Jamba, C&A, etc, etc!!
Naja, mal schauen, was da noch rauskommt!
Am 27. April 2007 um 23:10 Uhr
Ich werde den berliner Zoo abmahnen.
Meinen Blog “Knuti-TV” gibt es seit September 2005!
Da hat der rammdösige Bär noch nicht einmal als Joghurtbecher im Regal gestanden!
Am 9. Mai 2007 um 02:04 Uhr
Moin,
der Name Knut als Warenzeichen ist durchaus zu schützen. Bei uns heisst z.B. ein Bäcker geschützt Bruno…
Eigentlich sind Eigennamen nicht zu schützen. Wichtig ist aber, dass kein Bezug vom Namen zum Produkt hergestellt werden kann. Geschützt wird nicht der Name, sondern das Produkt, dass unter diesen Namen vertrieben wird. Beispiel: Mars…
Rechtlich ist ein Tier eine Ware, somit kann Knut für diese (und andere) Waren geschützt werden.
Damit umgeht der Zoo den Mangel, seine Besucher nicht auf Richtlinien ob des Fotografierens hingewiesen zu haben und sitzt hier am langen Hebel auch ob der Leute, die vor Wochen Bildchen geknipst haben und vielleicht auf ihrer Homepage veröffentlcht haben.
Tja, gute Anwälte haben sie wohl…
Allerdings haben die sich wohl nicht mit ihren Marketingleuten abgesprochen…
Der Bär wird auch mal groß und häßlich, da ist nix mehr mit vermarkten und zwischenzeitlich geht dann der Ruf ob dieser Gebahren den Bach runter.
Ich werde jedenfalls mal eine suchmaschinenoptimierte anti Berliner Zoo Knut Seite erstellen
Wer sich kritisch über den Knutbären äussert, verstößt nicht gegen das Markenecht, schließlich kann ich mich ja auch kritisch über eine Marke äußern, ohne gegen das Markenrecht zu verstoßen.
Am 9. Mai 2007 um 02:45 Uhr
Nachtrag…
Meine Recherche ergab:
Die Marke ist noch nicht eingetragen, es liegt lediglich eine Anmeldung vor.
Aktenzeichen: 30720570.3 (https://dpinfo.dpma.de/)
Zu Knut liegen noch zig weitere Anmeldungen vor, über die noch nicht entschieden ist.
cu,
Michael
Am 5. Juni 2007 um 18:08 Uhr
sono eccitato circa questo luogo, buon lavoro!:)